Welche Schonzeit hat der Stör gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungDer Stör ist vom Aussterben bedroht und genießt daher den höchstmöglichen Schutzstatus. Gemäß der Küstenfischereiverordnung gilt für ihn in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern eine ganzjährige Schonzeit. Gefangene Störe musst du somit zu jeder Jahreszeit unverzüglich und schonend zurücksetzen.