Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1034

Welche Schonzeit hat der Stör gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 30. April
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDer Stör ist vom Aussterben bedroht und genießt daher den höchstmöglichen Schutzstatus. Gemäß der Küstenfischereiverordnung gilt für ihn in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern eine ganzjährige Schonzeit. Gefangene Störe musst du somit zu jeder Jahreszeit unverzüglich und schonend zurücksetzen.