Welche Schonzeit hat der Zander gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungGemäß der Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern ist der Zander vom 23. April bis zum 22. Mai geschont. In diesem Zeitraum darfst du dem Zander in den Küstengewässern nicht nachstellen, um seine Laichzeit zu schützen.