Welche Schonzeit hat das Flussneunauge gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungDas Flussneunauge ist in seinem Bestand stark gefährdet und genießt daher einen dauerhaften Schutz. Gemäß der Küstenfischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern gilt für diese Art eine ganzjährige Schonzeit, weshalb du sie zu keiner Zeit fangen oder entnehmen darfst.