Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1031

Welche Schonzeit hat das Flussneunauge gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 31. Mai
C1. März bis 31. Mai
Warum · KI-ErklärungDas Flussneunauge ist in seinem Bestand stark gefährdet und genießt daher einen dauerhaften Schutz. Gemäß der Küstenfischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern gilt für diese Art eine ganzjährige Schonzeit, weshalb du sie zu keiner Zeit fangen oder entnehmen darfst.