Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1033

Welche Schonzeit hat das Meerneunauge gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 30. April
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDas Meerneunauge ist stark gefährdet und steht daher unter besonderem Schutz. In den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt für diese Art nach der Küstenfischereiverordnung eine ganzjährige Schonzeit. Du darfst Meerneunaugen somit zu keiner Zeit im Jahr fangen oder entnehmen.