Welche Schonzeit hat das Meerneunauge gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungDas Meerneunauge ist stark gefährdet und steht daher unter besonderem Schutz. In den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt für diese Art nach der Küstenfischereiverordnung eine ganzjährige Schonzeit. Du darfst Meerneunaugen somit zu keiner Zeit im Jahr fangen oder entnehmen.