Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1030

Welche Schonzeit hat die Finte gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 30. April
C1. April bis 31. Juli
Warum · KI-ErklärungDie Finte ist in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns stark gefährdet und genießt daher einen dauerhaften Schutz. Gemäß KüFVO unterliegt sie einer ganzjährigen Schonzeit. Gefangene Finten musst du unverzüglich und schonend in das Gewässer zurücksetzen.