Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1032

Welche Schonzeit hat der Maifisch gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

Aeine ganzjährige Schonzeit · richtig
B1. Februar bis 31. Mai
C1. März bis 31. April
Warum · KI-ErklärungDer Maifisch ist in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern stark gefährdet und daher durch die Küstenfischereiverordnung ganzjährig geschont. Du darfst ihn zu keiner Jahreszeit gezielt beangeln oder entnehmen. Solltest du dennoch versehentlich einen Maifisch fangen, musst du ihn unverzüglich und schonend zurücksetzen.