Welche Schonzeit hat der Maifisch gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungDer Maifisch ist in den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern stark gefährdet und daher durch die Küstenfischereiverordnung ganzjährig geschont. Du darfst ihn zu keiner Jahreszeit gezielt beangeln oder entnehmen. Solltest du dennoch versehentlich einen Maifisch fangen, musst du ihn unverzüglich und schonend zurücksetzen.