Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1038

Welche Schonzeit hat der Lachs gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?

A15. September bis 14. Dezember · richtig
B1. Oktober bis 31. März
C1. November bis 31. Dezember
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist der Lachs laut Küstenfischereiverordnung vom 15. September bis zum 14. Dezember geschont. Diese Schonzeit schützt die Fische während ihrer Laichwanderung und Fortpflanzungszeit, damit sich die Bestände ungestört erholen können.