Welche Schonzeit hat der Lachs gemäß KüFVO in den Küstengewässern M-V?
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist der Lachs laut Küstenfischereiverordnung vom 15. September bis zum 14. Dezember geschont. Diese Schonzeit schützt die Fische während ihrer Laichwanderung und Fortpflanzungszeit, damit sich die Bestände ungestört erholen können.