Welches Mindestmaß gilt für die hier abgebildete Fischart laut aktueller SächsFischVO?

Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung sind für diese Fischart genau diese Schonzeit und das Mindestmaß festgelegt. Mit dem Maß von 50 cm und der Schonzeit vom 1. Februar bis zum 30. April wird sichergestellt, dass die Tiere mindestens einmal ungestört ablaichen können. Außerhalb dieses Zeitraums darfst du maßige Fische dieser Art fangen.