Wer bekommt einen Jugendfischereischein?
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen können Kinder und Jugendliche vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr einen Jugendfischereischein ohne vorherige Prüfung erhalten. Mit diesem Schein darfst du nur in Begleitung eines erwachsenen Inhabers eines regulären Fischereischeins angeln. Sobald du die Fischereiprüfung bestanden hast oder das 16. Lebensjahr vollendest, benötigst du den regulären Fischereischein.