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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1605

Wer bekommt einen Jugendfischereischein?

AAngler unter 18 Jahre, die die Fischereiprüfung bestanden haben
BAngler zwischen 16 und 18 Jahren, die noch keine Fischereiprüfung bestanden haben
CAngler zwischen 9 und 16 Jahren, die noch keine Fischereiprüfung abgelegt haben · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen können Kinder und Jugendliche vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr einen Jugendfischereischein ohne vorherige Prüfung erhalten. Mit diesem Schein darfst du nur in Begleitung eines erwachsenen Inhabers eines regulären Fischereischeins angeln. Sobald du die Fischereiprüfung bestanden hast oder das 16. Lebensjahr vollendest, benötigst du den regulären Fischereischein.