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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1597

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Karausche in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A15 cm · richtig
B10 cm
C25 cm
Warum · KI-ErklärungFür die Karausche ist in der Sächsischen Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 15 cm festgelegt. Gefangene Fische dieser Art, die kleiner als 15 cm sind, musst du daher schonend wieder zurücksetzen.