Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Bachforelle in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für die Bachforelle ein gesetzliches Mindestmaß von 28 cm festgelegt. Kürzere Exemplare musst du schonend zurücksetzen, damit die Bestände geschützt werden und die Fische mindestens einmal ablaichen können.