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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1594

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Bachforelle in Sachsen folgendes Mindestmaß:

Akein Mindestmaß festgelegt
B20 cm
C28 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für die Bachforelle ein gesetzliches Mindestmaß von 28 cm festgelegt. Kürzere Exemplare musst du schonend zurücksetzen, damit die Bestände geschützt werden und die Fische mindestens einmal ablaichen können.