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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1606

Wer braucht keinen Fischereischein beim Fischfang?

AGäste des Fischereischeininhabers
BPersonen, die den Fischereiberechtigten beim Abfischen eines Fischteiches unterstützen · richtig
CFischereiberechtigte im eigenen Gewässer
Warum · KI-ErklärungWenn du als Helfer einen Fischereiberechtigten bei der Bewirtschaftung oder beim Abfischen eines Teiches unterstützt, übst du keinen eigenständigen Fischfang aus. In diesem Fall greift eine gesetzliche Ausnahme, sodass du dafür keinen eigenen Fischereischein benötigst. Auch im eigenen Gewässer oder als Gast ist der Schein beim regulären Angeln hingegen Pflicht.