Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Barbe in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für die Barbe gemäß der Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 50 cm. Kleinere Exemplare musst du schonend zurücksetzen, damit die Fische vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.