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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1599

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Quappe in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A20 cm
B30 cm, gilt aber nur für die Elbe, die Vereinigte Mulde und die Weiße Elster · richtig
Ckein Mindestmaß festgelegt
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Quappe grundsätzlich ganzjährig geschont, weshalb für die meisten Gewässer kein Mindestmaß greift. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte Hauptgewässer wie die Elbe, die Vereinigte Mulde und die Weiße Elster, in denen sie ab einer Mindestlänge von 30 cm gefangen werden darf.