Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für den Rapfen laut Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 40 cm. Erst ab dieser Körperlänge darfst du gefangene Exemplare entnehmen, um den Tieren vorab mindestens einmal die Fortpflanzung zu ermöglichen.