Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Karpfen ein gesetzliches Mindestmaß von 40 cm festgelegt. Fängst du einen Karpfen, der kleiner als dieses Maß ist, musst du ihn schonend in das Gewässer zurücksetzen.