Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Döbel in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Döbel kein gesetzliches Mindestmaß vorgeschrieben. Du darfst gefangene Döbel daher unabhängig von ihrer Körperlänge entnehmen, sofern am jeweiligen Gewässer keine strengeren vereinsinternen Regeln gelten.