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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1554

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgende Schonzeit:

Akeine · richtig
B01. April - 31. Juli
C30. Juni - 30. September
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Karpfen keine Schonzeit festgelegt. Du darfst diese Fischart daher in Sachsen das ganze Jahr über beangeln, sofern kein Gewässerwart abweichende Bestimmungen erlassen hat.