Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Karpfen in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Karpfen keine Schonzeit festgelegt. Du darfst diese Fischart daher in Sachsen das ganze Jahr über beangeln, sofern kein Gewässerwart abweichende Bestimmungen erlassen hat.