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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1549

Welche fischereilichen Dokumente sind zur Ausübung des Fischfangs gesetzlich vorgeschrieben ?

Ader Fischereischein und der Erlaubnisschein · richtig
Bder Fischereischein und der Personalausweis
Cder Vereinsausweis und der Personalausweis
Warum · KI-ErklärungUm in Sachsen angeln zu dürfen, benötigst du immer deinen gültigen Fischereischein als Nachweis deiner fachlichen Eignung. Zusätzlich ist der Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer zwingend erforderlich, da er dir das Recht zur Fischereiausübung an diesem Ort überträgt. Andere Dokumente wie der Vereinsausweis oder der Personalausweis allein genügen den fischereirechtlichen Vorschriften nicht.