Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Rapfen in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Rapfen eine fünfmonatige Schonzeit vom 01. Januar bis zum 31. Mai festgelegt. Dieser Zeitraum schützt den Fisch während seiner Vorbereitungs- und Laichphase, sodass du ihn in diesen Monaten nicht beangeln oder entnehmen darfst.