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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1556

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Steinbeißer in Sachsen folgende Schonzeit:

A01. Januar - 15. Juni
Bganzjährig geschont · richtig
C01. Februar - 30. April
Warum · KI-ErklärungDer Steinbeißer ist in Sachsen stark gefährdet und daher durch die Sächsische Fischereiverordnung ganzjährig geschont. Du darfst ihn zu keiner Zeit des Jahres beangeln oder entnehmen. Falls du ihn versehentlich fängst, musst du ihn unverzüglich und schonend zurücksetzen.