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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1547

Welche Dokumente benötigt der Angler an Eigentumsgewässern, die keine bewirtschaftete Anlage darstellen?

Anur einen gültigen Erlaubnisschein
Beinen gültigen Fischerei- und Erlaubnisschein · richtig
Ceine gültigen Personalausweis oder Reisepass
Warum · KI-ErklärungAn Eigentumsgewässern ohne Status als bewirtschaftete Anlage gilt das reguläre sächsische Fischereirecht. Du musst deine fachliche Eignung durch den Fischereischein nachweisen und benötigst zusätzlich die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers in Form des Erlaubnisscheins.