Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aal in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn der Sächsischen Fischereiverordnung ist für den Aal keine Schonzeit festgesetzt, sodass du ihn ganzjährig beangeln darfst. Dennoch musst du beim Fang das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beachten, um untermaßige Fische zu schützen.