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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1548

Welche Dokumente werden vom Angler gemäß §§ 19 und 20 SächsFischG zum Töten und Aneignen gefangener Fische benötigt?

AFischereischein und Personalausweis
Bgültiger Fischereischein und Erlaubnisschein · richtig
Cdas Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Fischereiprüfung in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis
Warum · KI-ErklärungUm Fische fangen und behalten zu dürfen, benötigst du in Sachsen den staatlichen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde. Zusätzlich ist der Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerberechtigten erforderlich, der dir das Recht zur Fischerei an diesem konkreten Gewässer überträgt.