Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1508
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1508

Muß ich fischereirechtliche Gewässergrenzen beim Angeln berücksichtigen?

Anein
Bja, nur als Inhaber eines Fünfjahresfischereischeins nicht
Cja, ich darf nur im Geltungsbereich meiner Erlaubnis angeln · richtig
Warum · KI-ErklärungDeine Erlaubnis zum Fischfang gilt immer nur für ein genau festgelegtes Gewässer oder einen bestimmten Abschnitt. Angelst du außerhalb dieser Grenzen, begehst du Fischwilderei. Deshalb musst du dich vorab über den genauen Geltungsbereich deines Erlaubnisscheins informieren.