Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1507
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1507

Muß der Pächter eines Fischereirechts einen Fischereischein haben?

Aja, immer · richtig
Bnein
Cnur bei Gewässern ab 100 ha Wasserfläche
Warum · KI-ErklärungUm ein Fischereirecht pachten zu können, musst du immer im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass Pächter über die notwendige fachliche Eignung zur ordnungsgemäßen Hege und Bewirtschaftung des Gewässers verfügen. Die Größe der Wasserfläche spielt dabei keine Rolle.