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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1509

Muß sich ein staatlicher Fischereiaufseher in jedem Fall mit Dienstausweis ausweisen?

Aja, es sei denn, er kann aus Sicherheitsgründen seinen Dienstausweis nicht vorzeigen · richtig
Bnein, er muss ihn erst auf Nachfrage vorzeigen
Cnein, nur wenn die Polizei zu Hilfe gerufen werden muß
Warum · KI-ErklärungEin staatlicher Fischereiaufseher ist grundsätzlich verpflichtet, sich unaufgefordert mit seinem Dienstausweis auszuweisen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn er den Ausweis aus Sicherheitsgründen nicht vorzeigen kann, beispielsweise bei einer akuten Bedrohungssituation. Sobald die Gefahr vorüber ist, muss er die Legitimation nachholen.