Muß sich ein staatlicher Fischereiaufseher in jedem Fall mit Dienstausweis ausweisen?
Warum · KI-ErklärungEin staatlicher Fischereiaufseher ist grundsätzlich verpflichtet, sich unaufgefordert mit seinem Dienstausweis auszuweisen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn er den Ausweis aus Sicherheitsgründen nicht vorzeigen kann, beispielsweise bei einer akuten Bedrohungssituation. Sobald die Gefahr vorüber ist, muss er die Legitimation nachholen.