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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1502

Kann die Fischereibehörde, die den Fischereischein erteilt hat, diesen für ungültig erklären und entschädigungslos einziehen?

Aja, wenn der Fischereibeirat dem zustimmt
Bja, wenn nach Erteilung Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung rechtfertigen · richtig
Cnein, es kann maximal eine befristete Sperre auferlegt werden
Warum · KI-ErklärungDie Fischereibehörde darf einen Fischereischein nachträglich für ungültig erklären und einziehen, wenn Gründe eintreten oder bekannt werden, die schon vorher gegen die Ausstellung gesprochen hätten. Dies ist beispielsweise bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Fischereirecht oder beim Verlust der Zuverlässigkeit der Fall. Ein solcher Einzug erfolgt zum Schutz der Gewässer und des Fischbestands grundsätzlich entschädigungslos.