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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1503

Kann einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Fischereischein ausgestellt werden?

Anein, nur der Jugendfischereischein · richtig
Bja, wenn der Fischfang in Anwesenheit eines Erwachsenen ausgeübt werden soll
Cja, ohne Beschränkung
Warum · KI-ErklärungVor Vollendung des 14. Lebensjahres kannst du in Sachsen noch keinen regulären Fischereischein erhalten. Für Kinder und Jugendliche in diesem Alter wird stattdessen der Jugendfischereischein ausgestellt. Erst ab dem 14. Geburtstag ist nach bestandener Prüfung der reguläre Fischereischein möglich.