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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1505

Können Auflagen im Erlaubnisschein enthalten sein?

Anein, es gibt ein festgelegtes und allgemeingültiges Formular
Bja, z. B. zu den Angelzeiten, der Anzahl der Ruten u. ä. · richtig
Cja aber nur mit Zustimmung des Erlaubnisscheininhabers
Warum · KI-ErklärungDer Fischereiberechtigte oder Fischereipächter darf die Bedingungen für die Ausübung des Fischfangs an seinem Gewässer festlegen. Dazu gehören Vorgaben zu erlaubten Angelzeiten, zur Anzahl der verwendeten Ruten oder zu besonderen Fangbeschränkungen. Diese Auflagen werden direkt im Erlaubnisschein eingetragen und sind für dich verbindlich.