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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1511

Nach dem Tierschutzgesetz gilt in erster Linie für alle Bürger welcher Grundsatz?

Anur Personen mit gültigem Fischereischein dürfen Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen
Bgefangene Fische müssen vor Anbruch der Dunkelheit waidgerecht getötet werden
Cniemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Tierschutzgesetz bezweckt den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens von Tieren als Mitgeschöpfe. Als oberster Grundsatz gilt daher ausnahmslos für jeden Bürger, dass Tieren ohne einen vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Bei der Angelfischerei stellt die sinnvolle Verwertung des Fangs als Nahrungsmittel einen solchen vernünftigen Grund dar.