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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1501

Kann der Fischereischein Personen versagt werden, welche die Fischereiprüfung bestanden haben?

Anein, es ist ein offiziell bestandener Abschluss mit lebenslanger Gültigkeit
Bja, wenn sie wegen Fahrerflucht zu Freiheitsstrafen über einem Jahr verurteilt sind
Cja, wenn sie auf Grund fischereirechtlicher, naturschutzrechtlicher oder tierschutzrechtlicher Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden · richtig
Warum · KI-ErklärungSelbst mit bestandener Prüfung besitzt du keinen automatischen Anspruch auf die Ausstellung des Fischereischeins. Bei schweren, rechtskräftig verurteilten Verstößen gegen das Fischerei-, Natur- oder Tierschutzrecht fehlt dir die erforderliche Zuverlässigkeit, weshalb die Behörde den Schein verweigern kann.