Welche aufgeführte Art hat nach der Landesfischereiordnung eine ganzjährige Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist stark gefährdet und steht nach der Landesfischereiordnung unter ganzjähriger Schonzeit, weshalb du es nicht beangeln oder entnehmen darfst. Bachforelle und Bachsaibling hingegen sind reguläre Angelfische, die lediglich zeitlich begrenzte Schonzeiten zum Schutz ihrer Laichzeit haben.