Welche gesetzliche Schonzeit gilt im Saarland für den Zander?
Warum · KI-ErklärungDie saarländische Fischereiverordnung legt die Schonzeit für den Zander auf den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 31. Mai fest. In dieser Phase soll der Fisch ungestört laichen und für Nachwuchs sorgen können. Gefangene Zander musst du in dieser Zeit unverzüglich und schonend zurücksetzen.