Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.8

Welche Aussage in Bezug auf den Fischereischein (nicht Jugendfischereischein) ist falsch?

ADer Fischereischein kann als Jahresfischereischein oder als Jugendfischereischein für ein Kalenderjahr ausgestellt werden.
BDer Fischereischein kann als Fünfjahresschein für fünf aufeinanderfolgende Jahre erteilt werden.
CDer Fischereischein kann beim Amt auch auf Lebenszeit beantragt werden. · richtig
Warum · KI-ErklärungIm saarländischen Fischereirecht gibt es keinen Fischereischein auf Lebenszeit, weshalb diese Aussage falsch ist. Reguläre Fischereischeine werden ausschließlich als Jahresfischereischein oder als Fünfjahresfischereischein erteilt. Du musst deinen Schein daher nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer regelmäßig verlängern lassen.