Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.5

Bis zu welchem Lebensjahr kann einem Jugendlichen der Jugendfischereischein ausgestellt werden?

Abis zum 16. Lebensjahr · richtig
Bbis zum 12. Lebensjahr
Cbis zur Volljährigkeit, zum 18. Lebensjahr
Warum · KI-ErklärungDer Jugendfischereischein kann im Saarland bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden. Ab dem 16. Lebensjahr benötigst du für die Ausübung des Fischfangs die bestandene Fischerprüfung und den regulären Fischereischein.