Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.9

Kann einer Person der Fischereischein versagt werden? Welche Aussage ist falsch?

ADer Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen einer Straftat gegen fischerei-, jagd- oder tierschutzrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden sind.
BDer Fischereischein kann keiner Person versagt werden. · richtig
CDer Fischereischein kann auch wegen Beschädigung von Anlagen der Fischerei versagt werden, wenn der Betreffende rechtskräftig verurteilt wurde.
Warum · KI-ErklärungDie Fischereibehörde kann Personen den Fischereischein durchaus versagen, wenn Versagungsgründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen fischerei-, jagd- oder tierschutzrechtliche Vorschriften sowie wegen der Beschädigung von Fischereianlagen. Die Behauptung, dass er niemandem versagt werden kann, ist daher unzutreffend.