Kann einer Person der Fischereischein versagt werden? Welche Aussage ist falsch?
Warum · KI-ErklärungDie Fischereibehörde kann Personen den Fischereischein durchaus versagen, wenn Versagungsgründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen fischerei-, jagd- oder tierschutzrechtliche Vorschriften sowie wegen der Beschädigung von Fischereianlagen. Die Behauptung, dass er niemandem versagt werden kann, ist daher unzutreffend.