Ganzjährig geschonte Fischarten nach der Landesfischereiordnung (LFO) sind
Warum · KI-ErklärungDie Mühlkoppe und die Elritze sind nach der saarländischen Landesfischereiordnung ganzjährig geschont, um ihre gefährdeten Bestände dauerhaft zu schützen. Arten wie Meerforelle, Seeforelle, Schleie oder Bachsaibling unterliegen dagegen zeitlich befristeten Schonzeiten oder Mindestmaßen.