Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.7

Das gesetzliche Mindestmaß von Karpfen und Nase beträgt im Saarland

A40 cm.
B35 cm. · richtig
C25 cm.
Warum · KI-ErklärungIn der saarländischen Landesfischereiverordnung ist für Karpfen und Nasen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm festgelegt. Gefangene Fische dieser Arten, die dieses Maß noch nicht erreicht haben, musst du daher unverzüglich und schonend zurücksetzen.