Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 86

Darf die Wasserspitzmaus vom Fischereiberechtigten in seinem Fischwasser gefangen und getötet werden?

AJa, er ist sogar dazu verpflichtet
BJa, nur von Oktober bis Februar
CNein, sie ist eine geschützte Tierart · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Wasserspitzmaus steht unter besonderem Artenschutz und gehört nicht zu den Tieren, die dem Fischereirecht unterliegen. Du darfst sie daher weder fangen noch töten, selbst wenn sie sich in deinem Fischwasser aufhält.