Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 88

Welche der aufgeführten Tierarten unterstehen dem Fischereirecht?

AFische, Neunaugen, Schildkröten
BFische, Krebse, Wasservögel, Bisam
CFische, Neunaugen, Zehnfüßige Krebse, Muscheln · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich neben den eigentlichen Fischen auch auf Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln. Andere wassergebundene Tiere wie Schildkröten, Wasservögel oder der Bisam unterliegen hingegen dem Jagd- oder Naturschutzrecht.