Welche der aufgeführten Tierarten unterstehen dem Fischereirecht?
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich neben den eigentlichen Fischen auch auf Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln. Andere wassergebundene Tiere wie Schildkröten, Wasservögel oder der Bisam unterliegen hingegen dem Jagd- oder Naturschutzrecht.