Welche der aufgeführten Fischarten darf nur mit Zustimmung der Oberen Fischereibehörde in Gewässer ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Marmorkarpfen ist eine nicht einheimische Fischart, deren unkontrollierte Ausbreitung heimische Ökosysteme gefährden kann. Aus Gründen des Arten- und Gewässerschutzes ist sein Besatz daher genehmigungspflichtig und erfordert die Zustimmung der Oberen Fischereibehörde. Wels und Kaulbarsch gehören dagegen zu den heimischen Arten, für die diese spezielle Ausnahmegenehmigung nicht gilt.