Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 80

Was ist während der Frühjahrsschonzeit verboten?

ADer Fischfang mit Schleppangel
BDer Fischfang mit Handangel
CDer Gebrauch von Spinnern und Blinkern · richtig
Warum · KI-ErklärungIn der Frühjahrsschonzeit soll vor allem der Hecht während seiner Laichzeit geschützt werden. Da Spinner und Blinker typische Raubfischköder sind, ist ihr Einsatz in diesem Zeitraum verboten. Das einfache Angeln mit der Handangel bleibt mit friedfischtauglichen Ködern hingegen grundsätzlich erlaubt.