Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 81

Ist die Benutzung des lebenen Köderfisches in Rheinland-Pfalz erlaubt?

ANein
BJa, in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Juli
CNein, nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Fischereibehörde · richtig
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung lebender Köderfische ist aus Gründen des Tierschutzes grundsätzlich verboten. Das Landesfischereigesetz in Rheinland-Pfalz sieht jedoch vor, dass die Untere Fischereibehörde in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann. Ohne diese behördliche Erlaubnis darfst du niemals mit lebendem Köderfisch angeln.