Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 87

Darf der Fischereiberechtigte Bisame an seinem Gewässer mit Schlagfallen fangen?

AJa, er ist sogar dazu verpflichtet
BJa, denn der Bisam untersteht als Wassertier dem Fischereirecht
CNein, nur nach Anzeige bei der Bezirksregierung · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Bisam unterliegt nicht dem Fischereirecht, weshalb du ihn als Fischereiberechtigter nicht einfach eigenmächtig fangen darfst. Der Einsatz von Schlagfallen ist aus Gründen des Tier- und Artenschutzes streng reglementiert und bedarf einer vorherigen Anzeige bei der zuständigen Bezirksregierung. So wird sichergestellt, dass keine geschützten Arten gefährdet und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.