Der Fischereischein zur Ausübung der Fischerei kann in Rheinland-Pfalz höchstens ausgestellt werden für?
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz wird der Fischereischein für ein oder höchstens für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt. Eine längere Gültigkeitsdauer oder ein Dreijahresschein sind im Landesfischereigesetz nicht vorgesehen.