Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 44

Welche aufgeführte Fischart hat nach der Landesfischereiordnung kein Mindestmaß?

AÄsche
BHecht
CFlussbarsch · richtig
Warum · KI-ErklärungIn der rheinland-pfälzischen Landesfischereiordnung ist für den Flussbarsch weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß festgelegt. Für Hecht und Äsche gelten hingegen gesetzliche Mindestmaße, um die Bestände vor einer zu frühen Entnahme zu schützen.