Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 45

Welche aufgeführte Fischart hat nach der Landesfischereiordnung kein Mindestmaß?

AKarpfen
BGangfisch
CKaulbarsch · richtig
Warum · KI-ErklärungFür den Kaulbarsch ist in der rheinland-pfälzischen Landesfischereiordnung weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit festgelegt. Im Gegensatz dazu gelten für Arten wie den Karpfen und den Gangfisch gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße zum Schutz der Bestände.