Welche aufgeführte Fischart hat nach der Landesfischereiordnung kein Mindestmaß?
Warum · KI-ErklärungFür den Kaulbarsch ist in der rheinland-pfälzischen Landesfischereiordnung weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit festgelegt. Im Gegensatz dazu gelten für Arten wie den Karpfen und den Gangfisch gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße zum Schutz der Bestände.