Welche aufgeführte Fischart hat nach der Landesfischereiordnung eine ganzjährige Schonzeit?
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist in Rheinland-Pfalz stark gefährdet und daher nach der Landesfischereiordnung ganzjährig geschont. Es darf zu keiner Zeit gefangen oder entnommen werden. Bei Bachsaibling und Bachforelle hingegen gibt es lediglich befristete Schonzeiten während ihrer Laichzeit im Herbst und Winter.