Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 46

Welche aufgeführte Fischart hat nach der Landesfischereiordnung eine ganzjährige Schonzeit?

ABachneunauge · richtig
BBachsaibling
CBachforelle
Warum · KI-ErklärungDas Bachneunauge ist in Rheinland-Pfalz stark gefährdet und daher nach der Landesfischereiordnung ganzjährig geschont. Es darf zu keiner Zeit gefangen oder entnommen werden. Bei Bachsaibling und Bachforelle hingegen gibt es lediglich befristete Schonzeiten während ihrer Laichzeit im Herbst und Winter.