Welche der aufgeführten Fischarten haben nach der Landesfischereiordnung dasselbe Mindestmaß?
Warum · KI-ErklärungIn der rheinland-pfälzischen Landesfischereiordnung ist für Karpfen und Barben ein einheitliches Mindestmaß von 35 Zentimetern festgelegt. Bei den anderen genannten Paaren weichen die gesetzlichen Maße voneinander ab oder es besteht für eine der Arten wie das Rotauge gar kein Mindestmaß.